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Professionelle Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (BioV)

Sie erfahren alles über die Regelungen, über die Sie bei der Erstellung einer professionellen Gefährdungsbeurteilung auf dem Laufenden sein müssen.

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Kursinformationen

Dieser Online-Bereich ist nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Präsenzseminars "Professionelle Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen" geöffnet. Die Seminarteilnehmenden finden hier Informationen und Unterlagen zum Präsenzseminar.
Die Erstellung einer professionellen Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unterliegt Regelungen, über die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Hygienefachkräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer im Gesundheitsdienst auf dem Laufenden sein müssen. Entsprechende Regelungen finden sich unter anderem in der Biostoffverordnung (BioStoffV) und ihrer Konkretisierung, in Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250, TRBA 255, u.a.), sowie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Dieses Seminar informiert über die rechtlichen Grundlagen der Biostoffverordnung und über mehrere Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (unter anderen: TRBA 250, TRBA 255, TRBA 400). Einen Schwerpunkt bildet die professionelle Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe gemäß den Anforderungen der TRBA 200 in der betrieblichen Praxis. Hier geht es um die Frage: Wie erhalte ich die nötigen und relevanten Informationen und wie kann ich sie sachlich richtig beurteilen? Im praxisbezogenen Austausch mit anderen Arbeitsschutzakteuren erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Lösungsansätze und nehmen so eine wertvolle Grundlage für ihren Aufgabenbereich mit.
  • Hintergrundwissen nach BioStoffV, TRBA 250 und 255 aufzubauen
  • Wissen über Schutzstufen, Übertragungswege und Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erarbeiten, bewerten und anwenden zu können
  • Planungsgrundlagen für Arbeitsschutzkonzepte für Pandemien zu kennen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, staatlich anerkannte Hygienefachkräfte und für die Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung unternehmerisch verantwortliche Personen
BioV