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Gefahrstoffe (Online-Seminar) - Spezielle Gefährdungen und Maßnahmen (W53)

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Kursinformationen

Dieser Online-Bereich ist nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars "Gefahrstoffe (Online-Seminar) - Spezielle Gefährdungen und Maßnahmen – Aufbauseminar 3" geöffnet. Die Seminarteilnehmenden finden hier Informationen und Unterlagen zum Seminar .
Live-Online Seminar im Umfang von 4 Stunden.
Grundlage ist der DGUV Grundsatz 313-003 „Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der… Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“.
Sie können auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung beurteilen, welche Arbeitsmedizinischen Vorsorgen anzubieten sind.
Sie kennen die Rolle und Aufgaben der betriebsärztlichen Betreuung im Zusammenhang mit Gefahrstoffen.
Sie wissen, wie die arbeitsplatzbezogenen Erkenntnisse aus der Arbeitsmedizinischen Vorsorge in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden können (z.B. Biomonitoring).
Sie kennen die besonderen Bestimmungen der nachgehenden Vorsorge bei Tätigkeiten mit z.B. krebserzeugenden, reproduktionstoxischen oder keimzellmutagenen (CMR) Stoffen.
Sie kennen die besonderen Informations- und Dokumentationspflichten bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen (TRGS 410 und Zentrale Expositionsdatenbank der Unfallversicherungsträger).
Sie kennen die allgemeinen Verbote und Beschränkungen für Gefahrstoffe sowie die besonderen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für bestimmte Personengruppen (z.B. Jugendliche, werdende und stillende Mütter).
Wir unterstützen Sie dabei:

- beratend tätig sein zu können bei der Auswahl der Arbeitsmedizinische Vorsorge auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und der ArbMedVV.
- wie Sie die arbeitsplatzbezogenen Erkenntnisse aus der Arbeitsmedizinischen Vorsorge in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen können
(z.B. durch Biomonitoring).
- die besonderen Bestimmungen der nachgehenden Vorsorge bei Tätigkeiten mit z.B. CMR-Stoffen anzuwenden.
- die allgemeinen Bestimmungen zum Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz und im Zusammenhang mit Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu kennen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus mittleren und großen Unternehmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit koordinierende Aufgaben zum Schutz vor Gefahrstoffen ausüben, wie Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärztinnen und -ärzte und betriebliche Ansprechpersonen für den Themenbereich Gefahrstoffe.
W53