Beruflicher Hautschutz: branchenübergreifende Informationen, Leitlinien, Regeln und Verordnungen

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Titel
AWMF: Leitlinie „Berufliche Hautmittel“
BAuA: TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ (Ausgabe: Oktober 2022)
Zentrale TRGS für Hautschutz Gefährdung durch Hautkontakt im Falle von Feuchtarbeit sowie bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen Die TRGS 401 soll u.a. den Arbeitgeber bei der Auswahl und Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung und Hautschutzmittel unterstützen. Hilft bei der Beantwortung zentraler Fragen: Liegt eine Hautgefährdung vor? Wie kann ich sie verhindern?
BAuA: TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“ (Ausgabe: November 2011)
Die TRGS 907 enthält ein Verzeichnis von Stoffen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen als sensibilisierend gemäß den Kriterien der Gefahrstoffverordnung einzuordnen sind aber bisher nicht mit den entsprechenden R-Sätzen eingestuft wurden. Darüber hinaus enthält die Verordnung ein Verzeichnis mit einer Auswahl von Tätigkeiten, bei denen zur Vermeidung einer möglichen Sensibilisierung die Anwendung von Schutzmaßnahmen der TRGS 401 und Technische Regel biologische Arbeitsstoffe/ Technische Regel Gefahrstoffe 406 „Sensibilisierende Stoffe für Atemwege“ vorzunehmen ist. Die Liste ist nicht abschließend und entbindet die Hersteller und Inverkehrbringer nicht von der Verpflichtung, Stoffe als sensibilisierend zu kennzeichnen, wenn ihnen dazu entsprechende Kenntnisse vorliegen.
DGUV: DGUV Vorschrift 1: Unfallverhütungsvorschrift. Grundsätze der Prävention