Rechtsgrundlagen

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Die Arbeit in Werkstätten birgt viele Verletzungsgefahren. Um zu vermeiden, dass die Be­schäftigten bei ihrer Tätigkeit Gesundheitsschäden erleiden, ist es notwendig, sie ausrei­chend und angemessen über die Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren. Wesentliche Vo­raussetzung für sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten sind wirksame, verständliche Unterweisungen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12) und dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 81) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten zu unterweisen.
 
Wir haben für Sie die zentralen Aussagen aus Gesetzestexten, Vorschriften und Verordnungen zum Thema "Unterweisung" in einer PDF-Datei zusammengefasst. Zudem erhalten Sie Links zu den Volltexten und weiteren Informationen.