Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen
Die Arbeit in Werkstätten birgt viele Verletzungsgefahren. Um zu vermeiden, dass die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit Gesundheitsschäden erleiden, ist es notwendig, sie ausreichend und angemessen über die Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren. Wesentliche Voraussetzung für sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten sind wirksame, verständliche Unterweisungen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12) und dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 81) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten zu unterweisen.
Wir haben für Sie die zentralen Aussagen aus Gesetzestexten, Vorschriften und Verordnungen zum Thema "Unterweisung" in einer PDF-Datei zusammengefasst. Zudem erhalten Sie Links zu den Volltexten und weiteren Informationen.
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Inhalt
Hier haben wir wichtige Auszüge aus Gesetze und Verordnungen zum Thema "Unterweisung" für Sie zusammengefasst.
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Version: 5
13. März 2017, 09:46
Unterweisung: Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes (vormals: BGI 527)