Begriff: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G42

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G42

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung immer dann anzubieten oder zu veranlassen, wenn durch die berufliche Tätigkeit ein gegenüber der Allgemeinheit erhöhtes Infektionsrisiko besteht.
Diese Vorsorgeuntersuchung trägt dazu bei, durch Infektionserreger ausgelöste gesundheitliche Risiken vorzubeugen bzw. frühzeitig zu erkennen. Für diese Untersuchungen gibt es einen Standard „G42".
Die Untersuchung wird vom Arbeitgeber veranlasst und vom Betriebsarzt vorgenommen. Sie muss verpflichtend vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Infektionsgefährdung veranlasst werden, dann nach einem Jahr und danach in der Regel alle 36 Monate.
Im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung wird der Immunstatus erfasst und Impfungen, insbesondere gegen Hepatitis B, Hepatitis A oder weiterer, die in der Pädiatrie erforderlich sind, angeboten. Zusätzlich gibt der Betriebsarzt Hinweise zum Verhalten am Arbeitsplatz mit Infektionsgefährdung.
Der Betriebsarzt dokumentiert die Beurteilung zur Eignung für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung auf einem Formblatt. Diese Angaben werden in die personenbezogene Vorsorgekartei, die der Arbeitgeber zu führen hat, übertragen. Beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wird die Vorsorgekartei der betreffenden Person ausgehändigt.