Begriff: Arbeitnehmerähnliche Personen

Reiter

Arbeitnehmerähnliche Personen

Als arbeitnehmerähnliche Person wird in erster Linie eine Arbeitskraft bezeichnet, die zwar selbständiger Unternehmer, aber von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist, wenn sie auch wegen fehlender Eingliederung in eine betriebliche Organisation (anders als ein Arbeitnehmer) nicht persönlich abhängig ist.
 
Quelle: Wikipedia